Krankenkassen - Zulassung
Physiotherapie:
Die Physiotherapie ist im Leistungskatalog aller gesetzlichen Grundversicherungen resp. Unfallversicherungen enthalten.
Osteopathie / Cranio-Sacral-Therapie / med. Massage /
Böger®-Therpie / Naturheilkunde:
Diese Methoden sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Grundversicherungen enthalten.
Die Zusatzversicherungen "Komplementär- / Alternativmedizin" praktisch aller Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten
teilweise – in jedem Fall ist aber anzuraten, vor Beginn einer Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenbeteiligung zu klären.
Kosten:
Tarifstruktur gem. Tarif 590 für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG
Osteopathie mit Diplom GDK:
bis 30 Minuten 84 SFr.
bis 45 Minuten 126 SFr.
bis 60 Minuten 168 SFr.
Osteopathie mit Diplom GDK und Weiterbildung in Kinderosteopathie
bei Behandlungen von Kindern und Jugendlichen:
bis 30 Minuten 96 SFr.
bis 45 Minuten 135 SFr.
Osteopathie ohne Diplom GDK:
bis 30 Minuten 78 SFr.
bis 45 Minuten 117 SFr.
bis 60 Minuten 156 SFr.
Tarife anderer Methoden gemäss persönlicher Homepage ersichtlich.