Krankenkassen - Zulassung

Physiotherapie:
Die Physiotherapie ist im Leistungskatalog aller gesetzlichen Grundversicherungen resp. Unfallversicherungen enthalten.

Osteopathie / Cranio-Sacral-Therapie / med. Massage /
Böger®-Therpie / Naturheilkunde:

Diese Methoden sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Grundversicherungen enthalten.

Die Zusatzversicherungen "Komplementär- / Alternativmedizin" praktisch aller Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten teilweise – in jedem Fall ist aber anzuraten, vor Beginn einer Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenbeteiligung zu klären.

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Kosten:

Tarifstruktur gem. Tarif 590 für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG

Osteopathie mit Diplom GDK:
bis 30 Minuten 84 SFr.
bis 45 Minuten 126 SFr.
bis 60 Minuten 168 SFr.

Osteopathie mit Diplom GDK und Weiterbildung in Kinderosteopathie
bei Behandlungen von Kindern und Jugendlichen:

bis 30 Minuten 96 SFr.
bis 45 Minuten 135 SFr.

Osteopathie ohne Diplom GDK:
bis 30 Minuten 78 SFr.
bis 45 Minuten 117 SFr.
bis 60 Minuten 156 SFr.

Tarife anderer Methoden gemäss persönlicher Homepage ersichtlich.